Makler Cockpit

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Makler Cockpit

Fassung 2026-10-01, veröffentlicht am 01.10.2026 unter https://makler-cockpit.at/agb.

§1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Bedingungen gelten für die Überlassung der Webanwendung Makler Cockpit (im Folgenden „Anwendung") durch Brainsight AI Consulting e.U., Schottengasse 3/7/DG1, 1010 Wien (im Folgenden „Betreiber") zur Nutzung über das Internet gegen ein laufendes Entgelt.

(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinn des § 1 Abs. 1 Z 1 KSchG und ist auf den österreichischen Markt ausgelegt. Der Kunde bestätigt bei der Bestellung, dass er das Geschäft zum Betrieb seines Unternehmens abschließt, und gibt dazu seine UID-Nummer oder seine GISA-Zahl an.

(3) Ausgenommen sind Gründungsgeschäfte im Sinn des § 1 Abs. 3 KSchG, also Geschäfte, die eine natürliche Person vor Aufnahme des Betriebes ihres Unternehmens zur Schaffung der Voraussetzungen dafür tätigt. Liegt entgegen Abs. 2 dennoch ein Verbrauchergeschäft vor, gelten die zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen und zusätzlich Anlage 3 (Rücktrittsbelehrung); die Absätze dieser Bedingungen, die einer zwingenden Verbraucherschutzbestimmung widersprechen, bleiben in diesem Fall unangewendet.

(4) Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen nicht gesondert widersprochen wird.

(5) Bestandteil des Vertrags sind:

Anlage 1Leistungsbeschreibung und Entgelte
Anlage 2Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO (Auftragsverarbeitungsvertrag)
Anlage 3Rücktrittsbelehrung für den Fall des §1 Abs. 3

Bei Widersprüchen gehen die Anlagen diesen Bedingungen vor, in Datenschutzfragen Anlage 2 allen anderen Teilen.

§2 Gegenstand

(1) Der Betreiber stellt dem Kunden die Anwendung für die Dauer des Vertrags über das Internet zur Nutzung bereit und betreibt sie auf eigener Infrastruktur. Der Leistungsumfang ergibt sich abschließend aus Anlage 1.

(2) Jeder Kunde erhält eine eigene Instanz unter einer eigenen Adresse der Form <kürzel>.makler-cockpit.at, mit eigener Datenbank, eigenem Anwendungscontainer und eigenem Sitzungsgeheimnis. Eine Auswertung über mehrere Kunden hinweg findet nicht statt.

(3) Das Kürzel wird bei der Bestellung gewählt und bleibt unverändert. Es steckt in Adresse, Zertifikat, Datenbank und Zugangsdaten. Ein bereits vergebenes Kürzel wird abgelehnt; die Bestellung gilt in diesem Fall als nicht zustande gekommen und ein bereits eingezogenes Entgelt wird zur Gänze zurückgezahlt.

(4) Die Erfassung erfolgt durch den Kunden, per Hand oder durch Hochladen von Abrechnungen seiner Lieferanten. Eine Migration aus anderen Systemen und Schnittstellen zu Dritten sind nicht Vertragsgegenstand.

§3 Zustandekommen des Vertrags

(1) Die Darstellung der Anwendung auf der Website ist kein Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung.

(2) Der Kunde gibt seine Vertragserklärung im elektronischen Bestellvorgang ab. Er nimmt diese Bedingungen samt Anlagen dabei durch ausdrückliches Ankreuzen an. Der Vertrag kommt mit der Bereitstellung der Instanz zustande, spätestens mit deren Zugangsmail an die vom Kunden angegebene Adresse.

(3) Vertragssprache ist Deutsch.

(4) Der Betreiber speichert den Vertragstext in der bei der Bestellung veröffentlichten Fassung und stellt ihn dem Kunden zugleich in einer Form zur Verfügung, in der er gespeichert und wiedergegeben werden kann (§ 11 ECG). Maßgeblich ist die Fassung, die im Zeitpunkt der Bestellung veröffentlicht war; sie trägt eine Fassungsbezeichnung und wird unverändert archiviert.

(5) Eingabefehler kann der Kunde vor Absenden der Bestellung in der Bestellübersicht erkennen und berichtigen; den Zugang seiner Erklärung bestätigt der Betreiber unverzüglich elektronisch.

(6) Soweit gesetzlich zulässig, werden die Informationspflichten nach § 9 Abs. 1 und 2 ECG und die Pflichten nach § 10 Abs. 1 und 2 ECG abbedungen, weil der Kunde Unternehmer ist (§ 9 Abs. 3, § 10 Abs. 3 ECG). Die Absätze 3 bis 5 gelten dessen ungeachtet.

(7) Eine handschriftliche Unterschrift ist nicht erforderlich, auch nicht für Anlage 2 (Art. 28 Abs. 9 DSGVO lässt das elektronische Format ausdrücklich zu).

§4 Bereitstellung, Zugangsdaten, Benutzer

(1) Die Instanz wird innerhalb von fünf Werktagen nach Zahlungseingang bereitgestellt.

(2) Der Kunde erhält ein Erstpasswort und ändert es unverzüglich. Er bewahrt Zugangsdaten sorgfältig auf, gibt sie nicht weiter und meldet einen Verdacht auf Missbrauch unverzüglich an office@makler-cockpit.at.

(3) Das Entgelt bemisst sich nach der Zahl der Benutzerkonten. Der Kunde legt weitere Benutzer in der Anwendung selbst an; er bestellt die dafür nötigen Positionen vorher im Kundenportal. Ein Benutzerkonto ist einer natürlichen Person zugeordnet und wird nicht von mehreren Personen gemeinsam genutzt.

§5 Entgelt, Fälligkeit, Verzug

(1) Es gelten die Entgelte nach Anlage 1. Alle Beträge verstehen sich netto, zuzüglich der Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe.

(2) Das Entgelt ist für die jeweilige Periode im Voraus fällig und wird über den Zahlungsdienstleister des Betreibers eingezogen. Die Rechnung wird elektronisch bereitgestellt; der Kunde stimmt der elektronischen Rechnung zu.

(3) Bei Zahlungsverzug gebühren Verzugszinsen nach § 456 UGB sowie die Pauschale für Betreibungskosten nach § 458 UGB.

(4) Der Bestandspreis bleibt. Eine Erhöhung des Entgelts für einen bestehenden Vertrag teilt der Betreiber mindestens drei Monate vorher in Textform mit. Der Kunde kann den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Erhöhung zum Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens kündigen; auf dieses Recht weist die Mitteilung hin. Erweiterungen des Leistungsumfangs werden als eigene Position zu einem eigenen Entgelt angeboten und ändern den bestehenden Preis nicht.

(5) Eine Aufrechnung gegen Entgeltforderungen ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.

§6 Laufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Eine Mindestlaufzeit besteht nicht. Er verlängert sich am Ende jeder bezahlten Periode automatisch um eine weitere Periode derselben Länge.

(2) Beide Teile können jederzeit zum Ende der laufenden bezahlten Periode kündigen. Der Kunde kündigt im Kundenportal des Zahlungsdienstleisters oder in Textform an office@makler-cockpit.at; eine Ankündigungsfrist besteht nicht.

(3) Das Recht zur Auflösung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Betreiber insbesondere vor bei Zahlungsverzug trotz Mahnung, bei einer Nutzung entgegen §8 oder §14 und bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden, soweit gesetzlich zulässig.

(4) Ein vorausbezahltes Entgelt wird bei einer Kündigung durch den Kunden nicht anteilig zurückgezahlt; bei einer Kündigung durch den Betreiber ohne wichtigen Grund und bei Auflösung aus einem vom Betreiber zu vertretenden Grund wird es anteilig zurückgezahlt.

§7 Zahlungsverzug und Sperre

(1) Gerät der Kunde mit dem Entgelt in Verzug und bleibt eine Mahnung mit angemessener Nachfrist erfolglos, kann der Betreiber die Instanz sperren. Die Sperre ist vollständig; ein Lesezugriff besteht während der Sperre nicht.

(2) Die Daten bleiben zunächst unverändert erhalten. Die Sperrseite nennt den Grund, den Weg zur Zahlung, die Adresse office@makler-cockpit.at und das Datum, an dem gelöscht wird.

(3) Der Kunde kann während der Sperre die Herausgabe seiner Daten nach §13 verlangen.

(4) Wird die offene Forderung innerhalb der Karenzfrist nach §13 Abs. 3 beglichen, wird die Instanz unverzüglich wieder freigeschaltet.

§8 Pflichten und Verantwortung des Kunden

(1) Der Kunde ist datenschutzrechtlich Verantwortlicher für die in der Anwendung verarbeiteten Daten seiner eigenen Kunden (Art. 4 Z 7 DSGVO). Er entscheidet allein über Zweck und Mittel dieser Verarbeitung und sorgt für ihre Rechtsgrundlage, für die Information der betroffenen Personen und für sein eigenes Verzeichnis nach Art. 30 Abs. 1 DSGVO. Näheres in Anlage 2.

(2) Der Kunde verarbeitet in der Anwendung keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten im Sinn des Art. 9 DSGVO. Die Anwendung ist dafür nicht ausgelegt.

(3) Der Kunde hält bei der Nutzung die für ihn geltenden Vorschriften ein, insbesondere die gewerberechtlichen und die Informationspflichten gegenüber seinen eigenen Kunden.

(4) Der Kunde prüft die von der Anwendung berechneten Werte im Einzelfall (§15).

(5) Der Kunde stellt den Betreiber von Ansprüchen Dritter frei, die daraus entstehen, dass er gegen die Absätze 1 bis 3 verstoßen hat, soweit er den Verstoß zu vertreten hat.

§9 Verfügbarkeit, Wartung, kein Support

(1) Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nicht zugesagt. Die Anwendung läuft auf einem einzelnen Server ohne Ausfallsicherung; darauf weist der Betreiber ausdrücklich hin. Er bemüht sich um einen durchgehenden Betrieb und behebt Störungen im Rahmen des Zumutbaren.

(2) Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr an Werktagen durchgeführt. Planbare Unterbrechungen von mehr als zwei Stunden werden vorher angekündigt.

(3) Steht die Anwendung länger als 48 zusammenhängende Stunden nicht zur Verfügung und hat der Kunde das nicht zu vertreten, mindert sich das Entgelt für die betroffene Periode anteilig für jeden vollen Ausfalltag. Weitergehende Ansprüche richten sich nach §11.

(4) Ein Produktsupport wird nicht geschuldet: keine Einschulung, keine Beratung, keine Reaktionszeit, keine Hotline. Der Kunde hilft sich über die Hilfeseite der Anwendung und das Kundenportal selbst.

(5) Zwei Ausnahmen, in beiden antwortet der Betreiber binnen fünf Werktagen:

AnlassGrundlage
Mitwirkung bei Betroffenenrechten, Meldung einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, Herausgabe und Löschung am VertragsendeAnlage 2, Art. 28 DSGVO
Anfragen, die an die nach § 5 ECG angegebene Adresse gerichtet sind§ 5 ECG

(6) Der Betreiber entwickelt die Anwendung fort. Er darf einzelne Funktionen ändern oder ersetzen, solange der vertraglich geschuldete Leistungsumfang nach Anlage 1 nicht wesentlich verringert wird. Eine wesentliche Verringerung wird acht Wochen vorher mitgeteilt und berechtigt den Kunden zur Kündigung zum Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens.

§10 Gewährleistung

(1) Der Betreiber gewährleistet, dass die Anwendung während der Vertragsdauer die in Anlage 1 beschriebene Beschaffenheit aufweist. Es gelten die §§ 922 ff ABGB.

(2) Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich nach Erkennen in Textform an und beschreibt sie so, dass sie nachvollzogen werden können.

(3) Der Betreiber behebt Mängel durch Verbesserung; ein Austausch kommt bei einer Webanwendung nicht in Betracht. Schlägt die Verbesserung fehl, stehen dem Kunden Preisminderung und, bei einem nicht geringfügigen Mangel, Auflösung des Vertrags zu.

(4) Eine bestimmte Eignung für die Zwecke des Kunden wird nur zugesagt, soweit sie in Anlage 1 ausdrücklich genannt ist. Insbesondere ist die Anwendung kein Buchhaltungs-, Fakturierungs- oder Archivsystem im Sinn der abgabenrechtlichen Vorschriften.

§11 Haftung

(1) Der Betreiber haftet unbeschränkt für Personenschäden sowie für Schäden, die er vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet er nur für die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, und zwar begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, der Höhe nach höchstens auf das Entgelt, das der Kunde in den letzten zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis tatsächlich gezahlt hat. Vertragswesentlich sind die Bereitstellung der Anwendung, die Sicherung der Daten und die Pflichten aus Anlage 2.

(3) Der Ersatz des entgangenen Gewinns ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen (abweichend von § 349 UGB); ebenso der Ersatz mittelbarer Schäden, entgangener Einsparungen und von Schäden aus Ansprüchen Dritter.

(4) Für den Verlust von Daten haftet der Betreiber nach den Absätzen 1 bis 3, der Höhe nach begrenzt auf den Aufwand, der zur Wiederherstellung aus der letzten nach Anlage 1 vorhandenen Sicherung erforderlich ist.

(5) Die Haftung nach Art. 82 DSGVO und nach zwingenden gesetzlichen Bestimmungen bleibt von den Absätzen 2 bis 4 unberührt.

(6) Der Betreiber haftet nicht für Störungen, die auf höherer Gewalt, auf Ausfällen von Vorleistern oder auf Eingriffen des Kunden beruhen.

§12 Datenschutz

(1) Für die Verarbeitung personenbezogener Daten, die der Kunde in der Anwendung erfasst, gilt Anlage 2 (Auftragsverarbeitung). Der Kunde ist Verantwortlicher, der Betreiber Auftragsverarbeiter.

(2) Für die Verarbeitung der Vertrags- und Zahlungsdaten des Kunden selbst ist der Betreiber Verantwortlicher; darüber informiert die Datenschutzerklärung unter https://makler-cockpit.at/datenschutz.

(3) Beide Teile sind zur Verschwiegenheit über die ihnen zugänglich gewordenen Daten verpflichtet, der Betreiber auch nach § 6 DSG.

§13 Datenexport, Rückgabe, Löschung

(1) Der Kunde kann seine Daten jederzeit selbst exportieren, in der Anwendung als Excel- oder CSV-Datei je Liste; hochgeladene Dokumente lädt er einzeln herunter. Ein Entgelt fällt dafür nicht an.

(2) Nach Vertragsende oder ab einer Sperre stellt der Betreiber die Daten auf Verlangen innerhalb von 14 Tagen bereit: die Listen als Excel- oder CSV-Datei und die hochgeladenen Dokumente als Archiv. Ein Wechselentgelt wird nicht verrechnet.

(3) Am 60. Tag nach Vertragsende löscht der Betreiber sämtliche Daten des Kunden (Datenbank, Dateiablage, Zugangsdaten, Container) und bestätigt die Löschung mit Datum. Auf Verlangen des Kunden früher. Sicherungen laufen nach dem Aufbewahrungsplan der Anlage 1 aus, spätestens acht Wochen nach der Löschung.

(4) Näheres in Anlage 2 §9.

§14 Rechte an der Anwendung

(1) Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, die Anwendung im vereinbarten Umfang für die eigenen Zwecke seines Unternehmens zu nutzen.

(2) Nicht gestattet sind die Überlassung an Dritte, die Weitervermietung, der Betrieb der Anwendung für Dritte im Rahmen eines eigenen Dienstes, das Auftreten unter eigener Marke gegenüber Dritten sowie der Versuch, den Quellcode zu ermitteln. Zwingende gesetzliche Befugnisse, insbesondere § 40e UrhG, bleiben unberührt.

(3) Alle Rechte an der Anwendung, ihrem Quellcode, ihrer Gestaltung und den mitgelieferten Mustertexten verbleiben beim Betreiber.

(4) Die vom Kunden erfassten Daten bleiben seine. Der Betreiber erwirbt daran keine Rechte und nutzt sie nicht für eigene Zwecke.

§15 Berechnete Werte und Mustertexte

(1) Die Anwendung berechnet Werte aus den Eingaben des Kunden, unter anderem Wechselfristen und deren Ampelstufe, Jahreskosten, Ersparnis und das Kostenbild eines Angebots. In diese Berechnung gehen hinterlegte Regelwerte ein, die der Kunde selbst einstellt, sowie Werte aus Verordnungen (Netzentgelte, Abgaben), die im Zeitpunkt der Hinterlegung galten.

(2) Diese Werte sind Rechenhilfen. Ihre Richtigkeit im Einzelfall prüft der Kunde. Der Betreiber schuldet die richtige Anwendung der hinterlegten Regel, nicht die Richtigkeit oder Aktualität eines Verordnungswerts und nicht die Eignung des Ergebnisses für eine bestimmte Entscheidung. Die Anwendung weist darauf hin, wenn eine hinterlegte Fassung abgelaufen ist.

(3) Mitgelieferte Mustertexte (etwa Vollmacht, Vermittlungsvertrag, Rücktrittsbelehrung, Angebotsdokument, Mailvorlagen) sind Arbeitshilfen. Sie sind keine Rechtsberatung; der Betreiber ist zur Rechtsberatung nicht befugt und erbringt sie nicht. Auswahl, Anpassung und Verwendung im Einzelfall verantwortet der Kunde allein.

(4) Die Absätze 1 bis 3 schränken §11 nicht ein.

§16 Änderung dieser Bedingungen

(1) Der Betreiber kann diese Bedingungen ändern, wenn dafür ein sachlicher Grund besteht, insbesondere eine Änderung der Rechtslage, der Rechtsprechung oder des Leistungsumfangs nach §9 Abs. 6.

(2) Die geänderte Fassung wird dem Kunden mindestens acht Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt, unter Hinweis auf die Änderungen und auf das Recht nach Abs. 3.

(3) Widerspricht der Kunde vor dem Wirksamwerden, gilt der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen weiter; beide Teile können ihn in diesem Fall zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen. Eine Zustimmungsfiktion gilt nicht.

§17 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Das gilt auch für das Abgehen von diesem Formerfordernis.

(2) Die Abtretung von Ansprüchen aus diesem Vertrag durch den Kunden bedarf der Zustimmung des Betreibers.

(3) Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen tritt eine wirksame Bestimmung, die dem angestrebten Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt.

(4) Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.

(5) Ausschließlicher Gerichtsstand ist Wien. Gegenüber einem Verbraucher im Fall des §1 Abs. 3 gilt § 14 KSchG.


Anlage 1: Leistungsbeschreibung und Entgelte

1. Was die Anwendung leistet

Eine Webanwendung zur Verwaltung von Energiekunden eines österreichischen Energiemaklers, in vollem Funktionsumfang, ohne Funktionspakete und ohne Grenze nach Kunden, Lieferstellen, Verträgen oder Angeboten:

Nicht enthalten: Migration aus fremden Systemen, Schnittstellen zu Netzbetreibern, Lieferanten oder Behörden, E-Mail-Versand aus der Anwendung an Endkunden, elektronische Signatur, Buchhaltung, Fakturierung, Mandantenfähigkeit innerhalb einer Instanz, Rollen- und Rechteverwaltung, mobile App.

2. Betrieb

Ort der VerarbeitungDeutschland (Hetzner Online GmbH), EWR. Kein Drittland
Zugangausschließlich über HTTPS
Sicherungtäglich, verschlüsselt, auf einen getrennten Sicherungsspeicher desselben Anbieters; Aufbewahrung 14 Tage täglich und 8 Wochen wöchentlich
Wiederherstellungauf Verlangen des Kunden aus der jüngsten brauchbaren Sicherung
Verfügbarkeitnicht zugesagt (§9)
Supportnicht geschuldet, zwei Ausnahmen (§9 Abs. 5)

Der jeweils aktuelle Stand der technischen und organisatorischen Maßnahmen samt der offen benannten Lücken ist Anlage 2 in ihrer Anlage 2 zu entnehmen und wird dem Kunden vor Vertragsschluss zugänglich gemacht.

3. Entgelte

Alle Beträge netto, zuzüglich 20 % Umsatzsteuer.

Positionmonatlichjährlich
Makler Cockpit, voller Funktionsumfang, ein Benutzer49,00 €490,00 €
jeder weitere Benutzer9,00 €90,00 €
Einrichtungentfälltentfällt
Datenexport und Herausgabe nach §13entfälltentfällt

Anlage 2: Auftragsverarbeitung

Es gilt der folgende Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO in der bei der Bestellung veröffentlichten Fassung.

Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO

zwischen

dem im Bestellvorgang angegebenen Vertragspartner (Firmenwortlaut, Anschrift und UID nach den Bestelldaten, die der Vertragsschluss festhält) im Folgenden Verantwortlicher

und

Brainsight AI Consulting e.U.
Schottengasse 3/7/DG1, 1010 Wien
ATU81493947
im Folgenden Auftragsverarbeiter


§1 Gegenstand und Dauer

(1) Der Auftragsverarbeiter betreibt für den Verantwortlichen die Webanwendung Makler Cockpit zur Verwaltung von Kunden, Lieferstellen, Verträgen und Angeboten im Energiemaklergeschäft, erreichbar unter einer eigenen Adresse der Form <kürzel>.makler-cockpit.at.

(2) Dieser Vertrag gilt ab Bereitstellung der Instanz und für die Dauer des zugrunde liegenden Hauptvertrags. Er endet mit diesem, jedoch nicht vor der vollständigen Erfüllung von §9.

(3) Der Auftragsverarbeiter verarbeitet die Daten ausschließlich zur Erbringung dieser Leistung, nicht für eigene Zwecke. Eine Auswertung über mehrere Verantwortliche hinweg findet nicht statt und ist technisch ausgeschlossen: jeder Verantwortliche erhält eine eigene Datenbank, einen eigenen Anwendungscontainer und ein eigenes Sitzungsgeheimnis.

§2 Art, Zweck, Datenarten, betroffene Personen

Im Einzelnen in Anlage 1.

§3 Weisungsrecht

(1) Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen, es sei denn, er ist nach Unionsrecht oder dem Recht eines Mitgliedstaats zur Verarbeitung verpflichtet. In diesem Fall teilt er dem Verantwortlichen die rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das Recht dies nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet.

(2) Weisungen erfolgen in Textform an office@makler-cockpit.at. Mündliche Weisungen sind unverzüglich in Textform zu bestätigen.

(3) Die laufende Nutzung der Anwendung ist selbst die Weisung. Was der Verantwortliche eingibt, ändert, exportiert oder löscht, gilt als erteilt; es bedarf dafür keiner gesonderten Erklärung.

(4) Hält der Auftragsverarbeiter eine Weisung für rechtswidrig, teilt er dies unverzüglich mit und darf ihre Ausführung bis zur Bestätigung aussetzen.

§4 Pflichten des Auftragsverarbeiters

(1) Vertraulichkeit. Alle zur Verarbeitung befugten Personen sind zur Vertraulichkeit verpflichtet, soweit sie nicht ohnehin einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen; das Datengeheimnis nach § 6 DSG gilt daneben. Zum Stichtag hat allein Brainsight AI Consulting e.U. selbst technischen Zugriff; weitere Personen werden erst nach schriftlicher Verpflichtung eingesetzt.

(2) Sicherheit der Verarbeitung. Der Auftragsverarbeiter trifft die Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO gemäß Anlage 2.

(3) Unterstützung. Er unterstützt den Verantwortlichen mit geeigneten Maßnahmen bei der Beantwortung von Betroffenenanträgen (Art. 12 bis 23) sowie bei der Einhaltung der Pflichten aus Art. 32 bis 36 (Sicherheit der Verarbeitung, Meldung und Benachrichtigung bei einer Verletzung, Datenschutz-Folgenabschätzung, vorherige Konsultation), jeweils im Rahmen des technisch Möglichen und gegen Ersatz des tatsächlichen Aufwands, sofern die Unterstützung über die von der Anwendung selbst bereitgestellten Funktionen hinausgeht.

(4) Betroffenenanfragen. Wendet sich eine betroffene Person unmittelbar an den Auftragsverarbeiter, beantwortet er sie nicht selbst, sondern leitet sie unverzüglich an den Verantwortlichen weiter.

(5) Nachweis. Er stellt dem Verantwortlichen alle Informationen zur Verfügung, die zum Nachweis der Einhaltung von Art. 28 erforderlich sind, und ermöglicht Überprüfungen nach §6.

§5 Meldepflicht bei Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten

(1) Der Auftragsverarbeiter meldet dem Verantwortlichen unverzüglich jede ihm bekannt gewordene Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten (Art. 33 Abs. 2). Eine eigene Bewertung der Meldeschwelle nimmt er nicht vor; die Beurteilung nach Art. 33 Abs. 1 obliegt dem Verantwortlichen.

(2) Die Meldung enthält, soweit bekannt: Art des Vorfalls, Zeitpunkt des Eintritts und der Entdeckung, betroffene Datenarten und betroffene Instanz, wahrscheinliche Folgen und ergriffene Gegenmaßnahmen. Fehlende Angaben werden nachgereicht.

(3) Die Fälle, in denen ohne weitere Prüfung gemeldet wird, sind in Datenschutzdokumentation §7 aufgezählt.

§6 Kontrollrechte

(1) Der Verantwortliche hat das Recht, die Einhaltung dieses Vertrags zu überprüfen.

(2) Überprüfungen einschließlich Inspektionen kann der Verantwortliche selbst oder durch einen von ihm beauftragten Prüfer durchführen lassen; der Prüfer darf kein Wettbewerber des Auftragsverarbeiters sein und ist zur Verschwiegenheit zu verpflichten. Die Überprüfung erfolgt vorrangig durch Auskunft und Vorlage der Dokumentation (dieses Dokument, Datenschutzdokumentation, die Nachweise des Unterauftragsverarbeiters). Eine Vor-Ort-Kontrolle ist mit angemessener Vorankündigung, zu üblichen Geschäftszeiten und ohne Störung des Betriebsablaufs zulässig.

(3) Der Auftragsverarbeiter legt auch die bekannten Lücken offen; die Aufstellung in Anlage 2 Abschnitt 4.6 ist Bestandteil dieses Vertrags. Der Verantwortliche bestätigt mit der Annahme dieses Vertrags, sie zur Kenntnis genommen zu haben.

§7 Unterauftragsverarbeiter

(1) Der Verantwortliche stimmt der Beauftragung der in Anlage 3 genannten Unterauftragsverarbeiter zu.

(2) Weitere oder andere Unterauftragsverarbeiter teilt der Auftragsverarbeiter mindestens vier Wochen vorher in Textform mit. Der Verantwortliche kann innerhalb dieser Frist aus wichtigem, datenschutzrechtlichem Grund widersprechen. Widerspricht er, und lässt sich keine Einigung erzielen, steht ihm ein Sonderkündigungsrecht zu.

(3) Der Auftragsverarbeiter verpflichtet jeden Unterauftragsverarbeiter auf ein Schutzniveau, das diesem Vertrag entspricht, und haftet für dessen Verhalten wie für eigenes.

(4) Nicht als Unterauftragsverarbeitung gelten Nebenleistungen ohne Zugriff auf personenbezogene Daten, etwa Telekommunikation oder Wartung ohne Datenzugang.

§8 Haftung

Es gilt Art. 82 DSGVO. Im Innenverhältnis haftet jede Partei für Schäden, die sie durch Verstoß gegen die sie treffenden Pflichten verursacht hat.

§9 Beendigung, Rückgabe und Löschung

(1) Nach Beendigung stellt der Auftragsverarbeiter auf Wunsch des Verantwortlichen die Daten innerhalb von 14 Tagen zur Verfügung: die vier Listen als Excel- oder CSV-Datei und die hochgeladenen Dokumente als Archiv.

(2) Danach löscht er sämtliche Daten des Verantwortlichen: Datenbank, Datenbankbenutzer, Dateiablage, Zugangsdaten und Container. Die Löschung wird mit Datum bestätigt.

(3) Sicherungen unterliegen dem Aufbewahrungsplan und werden nicht einzeln gelöscht; sie laufen spätestens acht Wochen nach der Löschung nach Abs. 2 vollständig aus.

(4) Der Auftragsverarbeiter behält keine Daten mit Verweis auf eigene Aufbewahrungspflichten zurück. Aufbewahrungspflichten des Verantwortlichen bleiben dessen Angelegenheit.

§10 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen bedürfen der Textform.

(2) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der übrige Vertrag wirksam.

(3) Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist Wien.

(4) Bei Widersprüchen zwischen diesem Vertrag und dem Hauptvertrag geht dieser Vertrag in Datenschutzfragen vor.

(5) Dieser Vertrag wird elektronisch geschlossen. Er ist Anlage zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen; der Verantwortliche nimmt beide im Bestellvorgang durch ausdrückliche Zustimmung an. Art. 28 Abs. 9 DSGVO lässt das elektronische Format ausdrücklich zu, eine handschriftliche Unterschrift ist nicht erforderlich. Zeitpunkt und Inhalt der Zustimmung protokolliert der Zahlungsdienstleister.

Anlage 1 zum AVV: Gegenstand, Art, Zweck, Datenarten, betroffene Personen

Gegenstand. Betrieb einer Webanwendung zur Verwaltung von Energiekunden.

Art der Verarbeitung. Erheben (durch den Verantwortlichen selbst, per Hand oder durch Hochladen von Abrechnungen seiner Lieferanten), Speichern, Ordnen, Auslesen, Verwenden, Berechnen abgeleiteter Werte (Wechselfristen, Jahreskosten, Ersparnis), Erzeugen von Angebotsdokumenten, Exportieren, Sichern, Löschen.

Zweck. Kundenverwaltung, Fristenüberwachung und Angebotserstellung im Energiemaklergeschäft des Verantwortlichen.

Es findet nicht statt: Schnittstellen zu Netzbetreibern oder Lieferanten, Übermittlung an Dritte, Webanalyse, Tracking, Werbung, Profilbildung oder automatisierte Entscheidungen im Sinn von Art. 22.

Kategorien betroffener Personen. Kunden des Verantwortlichen (Privatpersonen sowie Kontaktpersonen von Unternehmen), Interessenten, und der Verantwortliche selbst als Nutzer der Anwendung.

Kategorien personenbezogener Daten. Vollständig in Datenschutzdokumentation §2. In Kurzform: Stammdaten und Anschrift, Geburtsdatum, Kontaktdaten, Zahlungsdaten (IBAN, BIC, Kontoinhaber), Verbrauchs- und Zählpunktdaten, Vertrags- und Angebotsdaten, Freitextnotizen sowie hochgeladene Dokumente, insbesondere unterschriebene Vollmachten.

Besondere Kategorien nach Art. 9 werden nicht verarbeitet.

Ort der Verarbeitung. Ausschließlich innerhalb des EWR (siehe Anlage 3). Eine Übermittlung in ein Drittland findet nicht statt.

Anlage 2 zum AVV: Technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32)

Es gilt Abschnitt 4 von Datenschutzdokumentation in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung, die dem Verantwortlichen als Ausdruck ausgehändigt wird. Einschließlich Abschnitt 4.6, der die bekannten Lücken benennt (keine Verschlüsselung im Ruhezustand, keine Mehrfaktor-Anmeldung, keine Content-Security-Policy, kein zentrales Sicherheitsprotokoll, kein Malware-Scan).

Der Auftragsverarbeiter darf die Maßnahmen fortentwickeln, solange das Schutzniveau nicht unterschritten wird. Eine wesentliche Verringerung wird vorher mitgeteilt.

Anlage 3 zum AVV: Unterauftragsverarbeiter

UnternehmenLeistungOrt der Verarbeitung
Hetzner Online GmbH, Industriestraße 25, 91710 Gunzenhausen, DeutschlandServerhosting (Cloud-Server), einschließlich der darauf abgelegten SicherungenDeutschland (Nürnberg oder Falkenstein), EWR
world4you Internet Services GmbH, Wolfgang-Pauli-Straße 2, BT3, 4020 LinzPostfach und Mailversand für die Systemmails an die Konten des VerantwortlichenÖsterreich, EWR

Mit Hetzner besteht ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28.

Sicherungen liegen clientseitig verschlüsselt. Verschlüsselt wird, bevor etwas den Server verlässt; der Schlüssel verlässt den Server des Auftragsverarbeiters nicht. Seit 07.09.2026 liegt die Sicherung nicht mehr auf demselben Server, sondern auf einer Storage Box desselben Anbieters; die vorhandenen Snapshots sind mitgezogen, das Rückspielen von dort ist geprüft. Der Unterauftragsverarbeiter ändert sich dadurch nicht, §7 Abs. 2 wird nicht ausgelöst. Was diese Sicherung abdeckt und was nicht, steht in Datenschutzdokumentation 4.4 und 4.6.

Der Mailversand betrifft nur den Verantwortlichen selbst. Die Anwendung versendet Systemmails an die Konten des Verantwortlichen, derzeit ausschließlich den Link zum Zurücksetzen eines Passworts; eingeliefert wird über das Postfach des Auftragsverarbeiters bei world4you. Übertragen werden dabei die Kontoadresse und ein signierter Link, keine Daten der Kunden des Verantwortlichen: die Anwendung versendet weder Angebote noch Auswertungen noch Erinnerungen. Wo sie einen Kontakt zum Endkunden anbietet, öffnet sie das E-Mail-Programm des Verantwortlichen auf dessen eigenem Gerät, und die Nachricht verlässt sein Haus, nicht unseres.

world4you steht seit der ersten Fassung dieses Vertrags in der Tabelle; §7 Abs. 2 ist dadurch nicht ausgelöst worden. Für jeden weiteren Versanddienst gilt er.


Anlage 3: Rücktrittsbelehrung für den Fall eines Verbrauchergeschäfts

Diese Anlage gilt nur, wenn der Kunde entgegen §1 Abs. 2 dieser Bedingungen Verbraucher ist, insbesondere im Fall eines Gründungsgeschäfts nach § 1 Abs. 3 KSchG. Für Unternehmer besteht kein Rücktrittsrecht.

Rücktrittsrecht

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen von diesem Vertrag zurückzutreten. Die Rücktrittsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Rücktrittsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Brainsight AI Consulting e.U.
Schottengasse 3/7/DG1, 1010 Wien
+43 699 11008626
office@makler-cockpit.at

mittels einer eindeutigen Erklärung (etwa ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, von diesem Vertrag zurückzutreten, informieren. Sie können dafür das unten stehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Rücktrittsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Rücktrittsrechts vor Ablauf der Rücktrittsfrist absenden.

Folgen des Rücktritts

Wenn Sie von diesem Vertrag zurücktreten, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Rücktritt bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Zahlung eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Rücktrittsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Rücktrittsrechts unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Ausdrückliches Verlangen nach vorzeitiger Vertragserfüllung

Wünschen Sie, dass wir die Instanz bereits vor Ablauf der Rücktrittsfrist bereitstellen, so erklären Sie dies im Bestellvorgang ausdrücklich und bestätigen zugleich, dass Sie diese Belehrung erhalten haben. Ihr Rücktrittsrecht bleibt bestehen; es endet nicht vorzeitig, weil die Dienstleistung begonnen wurde. Ohne dieses Verlangen wird die Instanz erst nach Ablauf der Rücktrittsfrist bereitgestellt.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An Brainsight AI Consulting e.U., Schottengasse 3/7/DG1, 1010 Wien, office@makler-cockpit.at:

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (\) den von mir/uns (\) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (\)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (\)

Bestellt am (\)/erhalten am (\)

Name des/der Verbraucher(s)

Anschrift des/der Verbraucher(s)

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

Rücktrittsfunktion

Ab 1. Oktober 2026 verlangt § 13a FAGG für online geschlossene Verbraucherverträge eine gut sichtbare, dauerhaft verfügbare Rücktrittsfunktion mit den Schaltflächen „Vertrag widerrufen" und „Widerruf bestätigen". Sie erreichen sie unter https://makler-cockpit.at/widerruf.